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"Die Erstattung des Flugticketpreises muss die beim Kauf von einem Vermittler erhobene Provision umfassen."

Flugausfall: Stärkung der Rechte von Fluggästen (EuGH-Urteil Rechtssache C-45/24)

Verfahrensvertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M. (für den Verein für Konsumenteninformation)



Flugausfall - Situation bisher: Wenn ein Fluggast das Flugtickets auf einer Online-Plattform gekauft hat, haben die Airlines bisher nicht die gesamten Kosten für das Flugticket zurückerstattet - trotz des gesamten Flugausfalls! Sie haben sich bisher darauf herausgeredet, dass die Online-Plattform ja einen Teil des Preises erhalten hat. Diesen müssten natürlich nicht sie herausgeben.

Jetzt die Klarstellung durch den EuGH: Flugunternehmen müssen bei Flugausfällen immer die gesamten Kosten für Ihre Flugtickets zurückerstatten – auch wenn Sie Ihre Flugtickets über Opodo.de, Fluege.de oder andere Online-Plattformen gebucht haben!

Zum besseren Verständnis: Auf einer Online-Plattform zahlen Fluggäste nicht nur für das Flugticket. Verbraucher zahlen auch für die „Vermittlungsleistung“ der Online-Plattform, z.B. Opodo, fluege.de, Skyscanner (oder auch ein Reisebüro, das man physisch betreten kann).

Somit schließen Verbraucher zwei Verträge ab:

  • einen mit dem Flugunternehmen (Flugticket) und
  • einen mit der Online-Plattform (Vermittlung)
Für die Vermittlungsleistung bezahlen die Fluggäste eine Provision an die Online-Plattform. Diese Provision ist der Preis für die Vermittlung. Das heißt: die Provision stellt einen eigenen Posten im Gesamtpreis dar, neben dem Flugticket selbst. Das fällt dem Fluggast beim Kauf aber meistens gar nicht auf – er akzeptiert einfach einen Gesamtpreis für das Flugticket.

Bisher haben Flugunternehmen nur die Kosten für das Flugticket an betroffene Verbraucher zurückgezahlt. Die Provision hat das Flugunternehmen nicht zurückgezahlt. Somit haben Verbraucher nur einen Teil des Gesamtpreises vom Flugunternehmen erhalten.

Der EuGH hat entschieden: Gerichtshof (OGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. Der EuGH hat nun endgültig entschieden, dass Flugunternehmen nicht nur die Kosten für das Flugticket zurückerstatten müssen. Bei Flugausfällen müssen Flugunternehmen alle für das Ticket bezahlten Kosten an den Fluggast zurückbezahlen, auch eine allenfalls bezahlte Provision. Das erleichtert Verbrauchern die Rückerstattung wesentlich und sicher Fluggäste weiter ab. Es ist in Zukunft nicht mehr wichtig, ob Sie Ihr Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben oder über eine Buchungsplattform. Sie haben dasselbe Recht auf Rückerstattung aller von Ihnen für das Ticket bezahlten Kosten direkt vom Flugunternehmen.


Weitere Informationen zum Urteil: Der VKI hat hier über das Verfahren berichtet. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Hier können Sie das Urteil im Volltext abrufen.

Jetzt kontaktieren

Flugausfall: Stärkung der Rechte von Fluggästen (EuGH-Urteil Rechtssache C-45/24)

Verfahrensvertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M. (für den Verein für Konsumenteninformation)


Flugausfall - Situation bisher: Wenn ein Fluggast das Flugtickets auf einer Online-Plattform gekauft hat, haben die Airlines bisher nicht die gesamten Kosten für das Flugticket zurückerstattet - trotz des gesamten Flugausfalls! Sie haben sich bisher darauf herausgeredet, dass die Online-Plattform ja einen Teil des Preises erhalten hat. Diesen müssten natürlich nicht sie herausgeben.

Jetzt die Klarstellung durch den EuGH: Flugunternehmen müssen bei Flugausfällen immer die gesamten Kosten für Ihre Flugtickets zurückerstatten – auch wenn Sie Ihre Flugtickets über Opodo.de, Fluege.de oder andere Online-Plattformen gebucht haben!

Zum besseren Verständnis: Auf einer Online-Plattform zahlen Fluggäste nicht nur für das Flugticket. Verbraucher zahlen auch für die „Vermittlungsleistung“ der Online-Plattform, z.B. Opodo, fluege.de, Skyscanner (oder auch ein Reisebüro, das man physisch betreten kann).

Somit schließen Verbraucher zwei Verträge ab:

  • einen mit dem Flugunternehmen (Flugticket) und
  • einen mit der Online-Plattform (Vermittlung)
Für die Vermittlungsleistung bezahlen die Fluggäste eine Provision an die Online-Plattform. Diese Provision ist der Preis für die Vermittlung. Das heißt: die Provision stellt einen eigenen Posten im Gesamtpreis dar, neben dem Flugticket selbst. Das fällt dem Fluggast beim Kauf aber meistens gar nicht auf – er akzeptiert einfach einen Gesamtpreis für das Flugticket.

Bisher haben Flugunternehmen nur die Kosten für das Flugticket an betroffene Verbraucher zurückgezahlt. Die Provision hat das Flugunternehmen nicht zurückgezahlt. Somit haben Verbraucher nur einen Teil des Gesamtpreises vom Flugunternehmen erhalten.

Der EuGH hat entschieden: Gerichtshof (OGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. Der EuGH hat nun endgültig entschieden, dass Flugunternehmen nicht nur die Kosten für das Flugticket zurückerstatten müssen. Bei Flugausfällen müssen Flugunternehmen alle für das Ticket bezahlten Kosten an den Fluggast zurückbezahlen, auch eine allenfalls bezahlte Provision. Das erleichtert Verbrauchern die Rückerstattung wesentlich und sicher Fluggäste weiter ab. Es ist in Zukunft nicht mehr wichtig, ob Sie Ihr Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben oder über eine Buchungsplattform. Sie haben dasselbe Recht auf Rückerstattung aller von Ihnen für das Ticket bezahlten Kosten direkt vom Flugunternehmen.


Weitere Informationen zum Urteil: Der VKI hat hier über das Verfahren berichtet. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Hier können Sie das Urteil im Volltext abrufen.

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