Unangenehme Überraschung für Autofahrer zu Jahresbeginn: Wenn ein Konsument um € 106,80 eine digitale Jahresvignette 2026 kauft und gleich auf die Autobahn fährt, muss er zusätzlich € 200,-- "Ersatzmaut" zahlen.
Hintergrund: Die ASFINAG lässt digitale Vignetten in den ersten 18 Tagen nicht wirksam sein. Das begründet sie damit, dass sie Konsumenten ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen einräumen muss. Deshalb registriert sie das Kennzeichen erst nach 18 Tagen im Mautsystem. Befährt der Konsument gleich nach dem Kauf die Autobahn, handelt er rechtswidrig. Weigert er sich, die in diesem Fall vorgeschriebene "Ersatzmaut" von € 200,-- zu bezahlen, wird er mit mindestens € 300,-- bestraft. Der Konsument, der vom Kauf der Jahresvignette nicht zurücktritt, wird durch deren um 18 Tage verminderte Geltungsdauer bzw. durch eine Ersatzmaut grob benachteiligt.
Gegenmaßnahme: Wir empfehlen, unbedingt zunächst die Ersatzmaut zur Vermeidung einer höheren Bestrafung fristgerecht zu bezahlen, aber zugleich zu erklären, dass dies nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (wenn möglich, direkt zum Verwendungszweck hinzufügen "Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung"). Sollte Sie die Ersatzmaut bereits vorbehaltslos bezahlt haben oder gar wegen Nichtzahlung bestraft worden sein, so besteht die Möglichkeit, dass die ASFINAG die gesamten Kosten aus dem Grunde des Schadenersatzes ersetzen muss, weil sie es in Verletzung nebenvertraglicher Pflichten schuldhaft unterlassen hat, den Konsumenten ausreichend über die unangenehmen Folgen eines Kaufs der Digitalen Vignette im Mautshop aufzuklären. Ob nach einer Zahlung der Ersatzmaut unter Vorbehalt bzw. aus dem Grunde des Schadenersatzes eine Rückforderung von der ASFINAG innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist tatsächlich möglich ist, wird gerade geklärt (diesbezüglich ist ein Musterverfahren vor Gericht anhängig). Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wenn die Frage positiv für Verbraucher geklärt wird, haben Sie durch den Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" die Möglichkeit, die Zahlung dann später mit allen anderen Konsumenten zurückzufordern und zurückzuerhalten.